
stellvertretende Pflegedienstleitung: Frau Bianca Sadowski
Außerhalb der Öffnungszeiten steht ihnen qualifiziertes Fachpersonal im Rahmen einer Rufbereitschaft zur Verfügung.
Arbeitsschwerpunkte
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Verhinderungspflege
- Schulung im häuslichen Umfeld nach §45 SGBXI
- Beratungseinsätze nach §37 SGBXI
- Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz
- Vermittlung von ergänzenden Diensten ( Hausnotruf, Essen auf Rädern)
- Überleitungspflege
Name
Evangelische Sozialstation Alzey
Praxisanschrift
Josselinstr. 3, 55232 Alzey
Telefon
06731/2668
Fax
06731/940019
ev.sozialstation.alzey@ekhn-net.de
Homepage
http://www.sozialstation1977-alzey.de/
Montag
8.00-16.30
Dienstag
8.00-16.30
Mittwoch
8.00-16.30
Donnerstag
8.00-16.30
Freitag
8.00-16.30
Sonstiges
Sprachkenntnisse
Besonderes
Folgende Leistungen werden von der evangelischen Sozialstation Alzey erbracht:
"Grundpflege" beinhaltet die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Sie beinhaltet zum Beispiel die Unterstützung oder Übernahme von Verrichtungen beim Waschen, Baden oder Duschen, beim An- und Ausziehen, beim Toilettengang, bei der Haar- und Mundpflege, beim Essen und beim Aufstehen und Zubettgehen.
Besteht eine Pflegestufe werden Leistungen der Grundpflege, die von uns erbracht werden, bis zu einer bestimmten Höhe von der Pflegekasse übernommen.
"Behandlungspflege" beinhaltet die Übernahme von medizinischen Leistungen, dazu gehören beispielsweise die Erledigung von Injektionen, Verbandswechseln, Blutzuckermessungen, das Legen und Wechseln von Blasenkathetern, die Medikamentengabe und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Verrichtungen durchführen darf, muss uns eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen. Erst mit deren Zusage werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. Diese Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
§45 SGBXI Schulung im häuslichen Umfeld
Um Sie als pflegende Angehörige zu Hause in Fragen rund um die Pflege zu unterstützen, bieten wir Ihnen Unterstützung durch eine examinierte Pflegefachkraft an. Diese berät Sie zu Hause und weist Sie in die grundlegenden und notwendigen Pflegetechniken ein, die Ihnen die Pflege erleichtern.
Diese Schulung im häuslichen Umfeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung .
§37 SGBXI
Pflegebedürftige, die nur Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. In den Pflegestufen I und II besteht eine halbjährliche und in der Pflegestufe III eine vierteljährliche Beratungspflicht.
Wir sind anerkannter Pflegedienst, führen diese Pflegeeinsätze durch und stehen Ihnen gerne dafür zur Verfügung.
Hauswirtschaft auf Anfrage