Autor: DRK-Krankenhaus Alzey/Allgemeine Zeitung Alzey
Unser Netzmitglied Frau Kullmann, Inhaberin des ambulanten Pflegedienstes „Pflege mit System“ nutzte das Netzwerktreffen vom 30.08.16, um über Ihren Alltag und die mannigfaltigen Herausforderungen in der Pflege zu berichten.
Frau Edeltraud Kullmann ist die Pflegedienstleiterin und Inhaberin von „Pflege mit System“ aus Freimersheim. Der Pflegedienst hat im März dieses Jahres das 15-jährige Jubiläum gefeiert. Das Team besteht zurzeit aus neun Mitarbeiterinnen, Krankenschwestern und Hauswirtschafterinnen.
Frau Kullmann trifft auf viele Herausforderungen im Alltag. Positive wie negative Veränderungen gibt es immer wieder. Eine der positiven ist das Pflegestärkungsgesetz II, welches seit Januar dieses Jahres gültig ist. „So richtig verstanden haben es die Kassen, und vor allem die Abrechnungsstellen, immer noch nicht, und das Pflegestärkungsgesetz III steht vor der Tür, aber das ist noch nicht in ganz trockenen Tüchern, deshalb muss man einfach abwarten,“ so Frau Kullmann. Mit dem anstehenden Pflegestärkungsgesetz III werden zum Beispiel die Pflegestufen von 3 auf 5 ausgebaut. Der Nutzen davon kann allerdings noch nicht eingeschätzt werden. Ende September wird der Dachverband der Pflege seine Mitglieder hierzu umfassend informieren. Doch warum ist das aktuelle Gesetz überhaupt positiv? Laut Frau Kullmann erhöht sich die Qualität der sozialen Pflege und damit auch die Entlastung der Angehörigen: „Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe, kann pro Monat 104 € als Betreuungsleistungen zusätzlich zu seinem Pflegegeld in Anspruch nehmen, ist aber nur über einen Pflegedienst abrechenbar, bei anerkannten, demenziell Erkrankten erhöhen sich die Leistungen auf 208,– € pro Monat. Die Abrechnung kann rückwirkend bis mindestens 6 Monate erfolgen, das ist allerdings von Kasse zu Kasse verschieden. Wichtig: Das eigentliche Pflegegeld bleibt davon unberührt.“ Frau Kullmann führte weiter aus, dass dies sogar ohne gesonderten Antrag erfolgt. Hinzu kommt auch weitere Flexibilität bei der Verhinderungspflege. Sie erläutert, dass „wie gehabt jeder Pflegebedürftige das Recht auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612,– € jährlich hat, so wie all die vergangenen Jahre auch. Neu aber ist, dass auch ein hälftiger Anspruch an Leistungen aus der Kurzzeitpflege, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird, dem Pflegebedürftigen zusätzlich zustehen, also nochmals 806,– € ohne, dass am Pflegegeld etwas abgezogen wird, dieser Anspruch muss zwingend mit dem Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden“. Somit ist ein Pflegebedürftiger nun auch in der Zeit der Abwesenheit seiner Pflegeperson finanziell in der Lage, sich Hilfe zu suchen, mitunter bei einem ambulanten Pflegedienst.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass seit diesem Jahr Ärzte in Krankenhäusern ebenfalls eine Verordnung für wenigstens 7 Tage (wie bei der SAPV-Verordnung) ausstellen dürfen, bevor der Hausarzt diese dann verlängern kann. Dazu Kullmann: „Ich finde das ist eine Erleichterung für die Hausärzte und vor allem für uns Pflegedienste. Zusätzlich können Verordnungen der häuslichen Krankenpflege auch für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung für längstens 28 Tage ausgestellt werden – eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung meint Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung und Selbstversorgung notwendig sind, auch dies betrachte ich als eine große Erleichterung für den Kunden, der so in der Grundpflege seine Unterstützung bekommen kann, vielleicht, weil er sich anschließend wieder selbst versorgen kann und nicht weiter pflegebedürftig bleibt oder die Pflegekasse einspringt.“ Die Ärzte müssen aber unbedingt darauf achten, dass auf einer solchen Verordnung keine weiteren Leistungen aus dem SGB V Bereich angeordnet werden. Die Kassen genehmigen diese Verordnungen ohne Probleme. Einziger Wermutstropfen ist, dass die Zahlungsmodalitäten noch nicht allen Abrechnungsstellen bekannt sind. Frau Kullmann hat da ihre eigenen Erfahrungen: „Leistungen von Januar wurden mir glücklicherweise schon im August bezahlt, aber wir sind guten Mutes das die Abrechnungsstellen das auch noch begreifen“.
Ein besonderes Anliegen ist Frau Kullmann die Zusammenarbeit mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte, aber auch mit den Krankenhäusern. Hier gibt es Verbesserungspotenzial! In den vergangenen Jahren hat sich die Kooperation schon wesentlich verbessert. Aktuelle Probleme gibt es oft mit den Verordnungen …entweder werden sie nicht korrekt ausgestellt, teilweise handschriftlich, oder sie wurden schlicht vergessen, obwohl Frau Kullmann diese mindestens einen Tag vorher telefonisch bestellte. „Sehr oft heißt es in der Praxis, bitte warten Sie oder kommen Sie doch noch einmal wieder. Aber das ist unsere Arbeitszeit, und wir stellen dies unseren Kunden nicht in Rechnung“. Frau Kullmann bedauert auch sehr, dass „der Wunsch, den Arzt zu sprechen, von den Praxismitarbeiterinnen so nicht weitergegeben, oder auch die Bitte um Rückruf nur selten erfüllt wird.“ Dabei wäre diese direkte Kommunikation zwischen Pflegedienst und Arzt für beide Seiten ein wichtiges Mittel, um Zeit und Kosten zu sparen und die Versorgungsqualität für die Patienten zu erhöhen. Das würde auch Probleme mit den verordnungsrelevanten Diagnosen minimieren. Frau Kullmann hat schon erlebt, „dass zur Begründung einer parenteralen Ernährung als Diagnose „Ischialgie“ angegeben wurde. Solche Verordnungen werden meistens von den Kassen abgelehnt oder ich muss mit den Kassen telefonieren, um eine Genehmigung zu erhalten oder sogar vom Arzt eine neue Verordnung besorgen. Dies ist der Hauptgrund, warum wir nur sehr selten die Verordnungen von den Angehörigen des zu Pflegenden abholen lassen“. Am Ende, ist der Patient der Leidtragende, denn auch bei der Medikamentengabe bedarf es tragender Begründungen wie z.B. Demenz oder HOPS.
„Dann“, so Kullmann, „sind da noch die Medikamentenpläne. Angehörige bekommen die Medikamentenänderung mitgeteilt, und die sagen uns dann, wie wir die Medikamente richten sollen. Das dürfen wir aber nicht, nur nach Anweisung des Arztes. Es wäre klasse und sehr hilfreich, wenn uns der aktuelle Medikamentenplan zugefaxt werden könnte! Vor einiger Zeit hatte ein Kunde einen starken Infekt, der Hausarzt verschrieb ein Antibiotikum, die Tochter besorgte es und legte es auch hin, der Vater war aber dement und verlegte dieses Medikament. Die Folge war, dass er es nicht verabreicht bekam, weil wir davon nichts wussten. Der Kunde musste wenige Tage später stationär aufgenommen werden – zum Glück mit einem guten Ende. Aber, hätten wir ein Fax gehabt, wären wir informiert gewesen und hätten nach dem Medikament suchen können.“
Frau Kullmann ist auch enttäuscht, dass sie über die Hausärzte keine neuen Kunden bekommt. Sie ist ausgebildete Pflegeberaterin und macht eine kostenfreie Erstberatung beim Kunden, sogar auch bereits im Krankenhaus und bei den Angehörigen noch bevor der Patient vom Krankenhaus nach Hause kommt. „Ein Pflegebett und Nachtstuhl kann ich mit Hilfe von den lokalen Sanitätshäusern innerhalb weniger Stunden besorgen“, erläutert Frau Kullmann. Beim Krankenhaus sehe es ähnlich schlecht aus. „Dabei sehe ich gerade in unserem Netzwerk, dem Gesundheitsnetz Region Alzey, den großen Vorteil, sich gegenseitig kennenzulernen, miteinander zu sprechen und auch voneinander zu lernen und Vertrauen wie auch Partnerschaften aufzubauen – das bringt uns allen Vorteile, die wiederum die Qualität der Patientenversorgung erhöht. „Und bestens versorgte Patienten sind schlussendlich unser aller Ziel,“ schließt Frau Kullmann ihre Ausführungen.