11.07.2003
Was tun bei Verätzung von Augen und Haut
Was Notfälle anbelangt, gilt es eine ganz wichtige Grundregel zu beachten: Ruhe bewahren! Besonders Kinder geraten zusätzlich in Panik, wenn sie bemerken müssen, dass ihre Eltern genauso geschockt sind, wie sie selbst. Also versuchen Sie beruhigend auf Kinder aber auch auf Erwachsene einzureden, bis der Arzt eingetroffen ist (den Sie natürlich verständigen müssen). Sollte eine ätzende Flüssigkeit in das Auge geraten sein, ist es wichtig, dass kontinuierlich mit Wasser gespült wird. Achten Sie darauf, dass das ungeschädigte Auge, sowie umliegende Körperstellen nicht mit dem Spülwasser in Kontakt kommen. Bei Verätzungen der Haut, ziehen Sie die Kleidung aus und spülen Sie die betroffenen Stellen mit kühlem Wasser ab. Wenn Sie selbst zum Arzt fahren, decken Sie die betroffenen Stellen mit triefnassen Tüchern ab.
Was tun bei Verbrennungen?
Bei einer Verbrennung ist es wichtig, die betroffene Hautstelle beständig mit kaltem Wasser zu kühlen. Das Wasser lindert oder verhindert gar das unangenehme Nachbrennen. Achtung: Tragen Sie auf die betroffenen Stellen keine Salben, Puder oder sonstige Substanzen auf. Da bei einer Verbrennung meist Hautschichten abgetragen worden sind, ist es wichtig diese mit keimfreien Tüchern abzudecken. Auch hier ist es unbedingt erforderlich, sofort den Arzt zu informieren. Im Krankenhaus wird man durch Infusionen versuchen, den Flüssigkeitshaushalt auszugleichen, die Wunde säubern, die verbrannte Haut abtragen und gegebenenfalls, je nach Schweregrad der Verletzung, weitere nötige Maßnahmen ergreifen.
Bei leichten Verbrennungen, die von alleine wieder abklingen, genügt es, eine kühlende Brandsalbe aufzutragen.
Was tun bei einer Rauchvergiftung?
Das Sprichwort, wo Rauch ist, ist auch Feuer, stimmt nicht ganz. Brandrauch verbreitet sich viel schneller, als die Flammen selbst und ist unter anderem auch deswegen so gefährlich. Sobald Sie die geringste Rauchentwicklung bemerken, sollten Sie sicherheitshalber das Haus verlassen und die Feuerwehr informieren. Denn bereits ein paar Atemzüge genügen, um einer Rauchvergiftung zu erleiden. Brandrauch ist nicht nur giftig, sondern macht auch schläfrig. Schon ein paar Atemzüge können zu einer Rauchvergiftung und schließlich sogar zum Tode führen. Verlassen Sie die betroffenen Räume äußerst schnell und zwar am Boden entlang. Dort haben Sie mehr Sauerstoff, da der Rauch nach oben steigt. Draußen angekommen informieren Sie den Arzt, nehmen Sie eine atemerleichternde Haltung ein, lockern Sie Ihre Kleidung und versuchen Sie andere Menschen, die ebenfalls in Gefahr sind oder sich eventuell in Gefahr begeben, zu warnen. Eine Rauchvergiftung kann sich auch 24 Stunden später bemerkbar machen, beispielsweise durch Beschwerden, wie Kratzen im Hals, Reizung der Schleimhäute, Husten, sowie Kopfschmerzen. Suchen Sie auch dann unverzüglich einen Arzt auf.
Was tun bei Bewusstlosigkeit?
Bewusstlosigkeit kann ganz unterschiedliche Ursachen haben: Kopfverletzungen, Kreislaufstörungen bis hin zu Vergiftungen können der Grund sein. Ein Bewusstloser reagiert nicht mehr auf sein Umfeld oder auf Ansprache. Sobald Sie vermuten, dass der Betroffene tatsächlich bewusstlos ist, verständigen Sie noch vor dem Ergreifen weiterer Maßnahmen eine ärztin/einen Arzt. Das Gefährliche am Zustand der Bewusstlosigkeit ist, dass bei den Betroffenen die Schutzreflexe nicht mehr greifen und die Muskulatur erschlafft ist. Die Zunge kann so in den Rachenraum zurückfallen und der Betroffene kann schließlich ersticken. Untersuchen Sie Mund und Rachenraum auf Erbrochenes oder Fremdkörper. Schauen Sie nach, ob der Betroffene noch atmet (hebt und senkt sich der Brustkorb?). Bringen Sie den Bewusstlosen in eine stabile Seitenlage. Speichel beziehungsweise Erbrochenes kann so abfließen. Bewegen Sie den Kopf des Betroffenen in Richtung Nacken, damit die Atemwege frei sind und beachten Sie, dass der Mund wirklich geöffnet ist. Decken Sie den Bewusstlosen mit einer Decke zu und warten Sie auf das Eintreffen des Arztes/Notarztes. Sollte tatsächlich die Atmung aussetzen, müssen Wiederbeatmungsmaßnahmen ergriffen werden!
Kind geriet versehentlich an Alkohol
Gerade während solcher Feiertage, bleiben Weingläser oder Bierflaschen einmal unbeobachtet stehen und sind somit für Kinder leichter als sonst zu ergattern. Besonders bei einem kleinen Kinderkörper reichen schon geringe Mengen Alkohol aus, um eine Vergiftung zu erleiden. Das betroffene Kind wirkt eventuell verwirrt, friert und hat Krämpfe und Zuckungen. Sie sollten auf jeden Fall einen Arzt informieren, um schlimmere Folgen auszuschließen. Während Sie auf das Eintreffen des Arztes warten, halten Sie das Kind in einer Decke warm und flößen Sie ihm eine zuckerhaltige Flüssigkeit ein. Sollte die Menge des zu sich genommenen Alkohols nicht allzu groß sein, erholt sich das Kind in der Regel wieder sehr schnell.
Was tun bei Schnitt- oder Schürfwunden?
Schnitt- und Schürfwunden können ganz oberflächlich verlaufen, aber auch sehr tief gehen. Wenn die Wunde klaffend-offen ist und stark blutet, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Bei oberflächlicheren Verletzungen gibt es einiges, das Sie selbst tun können. Lassen Sie die Wunde ausbluten. Spülen Sie sie dann mit klarem Wasser ab. Durch das Auftragen von Iod- oder Wasserstoffsuperoxidlösung verhindern Sie zusätzlich das Eindringen von Keimen. Schützen Sie die Wunde dann mit einem Pflaster oder eventuell mit einem Druckverband. Sollte die Wunde dennoch verunreinigt sein, kann es zu einer Wundinfektion beziehungsweise einer Blutvergiftung kommen. Lassen Sie deshalb im Zweifelsfall immer noch einmal einen Arzt ein Auge drauf werfen. Bei Wunden besteht immer auch die Gefahr einer Tetanusinfektion. überprüfen Sie deshalb, ob bei Ihnen noch ein entsprechender Impfschutz gegeben ist. Hat sich die Wunde geschlossen, unterstützt das Auftragen von Wund- und Heilsalben den Regenerationsprozess (beispielsweise Dexpanthenol).
Was tun bei Herzanfall?
Bei einem Herzanfall klagt der Betroffene in der Regel über Schmerzen in der Herzgegend und unter dem Brustbein, die in den linken Arm ausstrahlen. Die Beschwerden können auch bis in Oberbauch und Rücken reichen. Darüber hinaus leidet er unter großer Atemnot und Todesangst. Umso wichtiger ist es, dass Sie ihm beruhigend zureden, wenn möglich auch Körperkontakt halten. Verständigen Sie jedoch zuvor sofort den Arzt. Bringen Sie dann den Betroffenen in eine atmungserleichternde Haltung. Bei einem Herzanfall ist es das Beste, wenn Sie ihn auf den Boden platzieren, so dass er sich mit dem Oberkörper gegen die Wand lehnen kann. öffnen Sie Kleidung, die ihn beengen könnte und sorgen Sie für starke Frischluftzufuhr. Außerdem hat der Patient völliges Bewegungsverbot. Um welche Art Herzanfall es sich handelt, ist sogar für den Mediziner vor Ort oft schwer zu erkennen. Sicher kann es sich bei einem ähnlichen Beschwerdekatalog auch um eine andere Grunderkrankung handeln, aber trotzdem ist in einem solchen Fall immer der Arzt zu verständigen.
Kleinkind hat Fremdkörper verschluckt
Besonders Kleinkinder lieben es, verschiedene Gegenstände in den Mund zu nehmen. Das ist an sich eine Vorliebe, die sich nicht unterbinden lässt. Gefährlich wird es allerdings dann, wenn die Objekte so klein sind, dass sie den falschen Weg in die Luftröhre nehmen können und so die Atmung des Kindes behindern. Wenn Ihr Kind keine Luft zu bekommen scheint, eine auffallend blasse Gesichtsfarbe hat und unter einem plötzlichen Hustenreiz leidet, kann es gut sein, dass es einen Fremdkörper verschluckt hat. Vermehrter Speichelfluss deutet ebenso darauf hin. Ein Kleinkind könne Sie an den Beinen greifen und mit dem Kopf nach unten halten. Klopfen Sie außerdem mit der Hand kräftig auf den Rücken zwischen die Schulterblätter. Ein größeres Kind veranlassen Sie dazu, sich vorne über zu beugen. Versuchen Sie mit Schlägen auf die Brust einen Hustenreiz zu provozieren. Ist der Fremdkörper heraus und kann das Kind wieder atmen, ist der Notfall in der Regel vorbei. Sollten diese Maßnahmen nichts bewirken, sollten Sie sofort eine ärztin/einen Arzt aufsuchen. Obacht: Es kann vorkommen, dass das Kind wieder befreiter atmen kann, der Fremdkörper sich aber immer noch in den Atemwegen befindet. Rufen Sie im Zweifelsfall den Notarzt (Tel.: 19222).