Impfschaden

Geimpft – trotzdem krank (Impfschaden)

Print Friendly, PDF & Email

29.10.2004

Natürlich kann man nicht sagen, dass das immer währende Pro und Contra der laufenden Impfdebatten völlig haltlos sei. Eine Impfung ist für einen Säugling beispielsweise eine große Strapaze und sicherlich ein immenser Eingriff in seinen Organismus. Außerdem bietet eine durchgemachte Kinderkrankheit, im Gegensatz zu der künstlichen Impfung, eine lebenslange Immunität. Es kommt auch, allerdings in sehr seltenen Fällen, zu so genannten Impfschäden. Von einem Impfschaden spricht der Arzt dann, wenn die zu erwartenden üblichen, körperlichen Impfreaktionen über das gewöhnliche Maß hinaus gehen. In diesem Zusammenhang fürchtet man besonders spezielle Hirnschäden, die zu einer lebenslangen Behinderung und geistigen Beeinträchtigung führen können. Der Staat sichert für solche Fälle zwar eine finanzielle Entschädigung zu, das Problem für die Betroffenen besteht jedoch darin, in der Beweispflicht zu stehen: Sie müssen nachweisen, dass der bestehende Schaden tatsächlich von der durchgeführten Impfung herrührt und nicht etwa nur zufällig zeitlich mit der Impfung zusammenfällt, aber einen anderen Auslöser hat. Erst dann wird die entsprechende Entschädigung bewilligt. Allerdings sollte man auch erwähnen, dass keine Impfung schwerere Folgen nach sich zieht, als es die jeweilige Erkrankung selbst getan hätte. Außerdem kommt es, dank der sehr zuverlässigen Kombinationswirkstoffe, nur noch selten zu solchen Fällen. Daher geht man wohl nicht zu weit, wenn man die allgemeine Angst vor Impfschäden als übersteigert bezeichnet. Von Impfversagen spricht man, wenn nach einer Impfung die Krankheit trotzdem auftritt, allerdings meist nur in abgeschwächter Form. Die Schutzrate nach einer Impfung liegt im Allgemeinen bei 85-95 %.

Print Friendly, PDF & Email